jan 1998Konfuse Drogenpolitikvon Samenverboten, THC-Zierpflanzen, Zigaretten-Doppelmoral und Überlegungen der Ecstasy-LegalisierungText: Mat Mushroom(taken from: mushroom magazine #40 / jan 98)Europas Drogenpolitik ist gespalten. Am 19.12.97 wurde im deutschen Bundestag die "10. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriftten" beschlossen, welche ab dem 1.1.98 nun auch Hanfsamen illegalisiert. Mit nur drei Gegenstimmen (Brandenburg, Schleswig-Holstein und Hessen) wurde dieser Gesetzesentwurf mit großer Mehrheit angenommen. Der eigentliche Grund der neuen Vorschift ist die längst fällige Legalisierung der Substitution Schwerstabhängiger, was ja durchaus fortschrittlich und ein kleiner Schritt zu einer humaneren Drogenpolitik ist - doch ein weiteres Thema dieser Verordnung ist auch das Cannabiskraut, denn so heißt es "...Cannabis ist nicht verkehrsfähig, außer dessen Samen wird zukünftig im BtMG durch den Passus ´sofern er nicht nach den Umständen zum unerlaubten Anbau bestimmt ist´, ergänzt." Es werden also schwere Zeiten für Kiffer und Headshops anbrechen... Ganz europäisch gibt sich das künftige Verbot für Tabakwerbung für die gesamte EU, welches nur noch vom Europäischen Parlament abgesegnet werden muß, bevor es endgültige Wirksamkeit erlangt. Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinien soll in den jeweiligen Ländern die Tabakwerbung verboten werden. Ausnahme: Ausnahmen gelten nur für das Sponsoring von Sportereignissen, wo sich diese Frist um zwei Jahre verlängert. Für weltweit übertragene Ereignisse z.B. Formel-I-Rennen ist eine Sonderfrist von nochmals drei Jahren vorgesehen. Zwar haben Deutschland und Österreich dieses Verbot bis zuletzt kompromislos abgelehnt; doch die EU hat gesiegt - und das obwohl sie den Tabakanbau in den Mitgliedsländern mit jährlich zwei Milliarden Mark subventioniert. Es macht sich also langsam eine Doppelmoral breit, wenn gerade auf Sportereignissen Tabakwerbung geduldet wird, wo sie ja eigentlich am wenigsten hingehört und Werbung auf dem Gebiet verboten wird, wo Milliarden hineinsubventioniert werden. In der Schweiz dagegen wurde das Verfahren gegen einen Cannabisgärtner, bei dem 10500 Hanfstecklinge und 700 Mutterpflanzen gefunden wurden, aus dem Grund eingestellt,weil ihm nicht nachgewiesen werden konnte, das er die Pflanzen als Betäubungsmittel anbaue. Dieser Freak hatte zwar gewußt, daß sein Cannabis über 0,5 Prozent THC enthalte, aber man kann Hanf doch auch für die Herstellung von Textilien oder als Zierpflanze verwenden, gelle? Und sowieso sind in der Schweiz mehrere Initiativen zur Liberalisierung der Betäubungsmittelpolitik in Gang - doch wegen der Basisdemokratie werden Entscheidungen hier noch auf sich warten lassen. Während unsere Regierung seinen Partypeoples mit der Erweiterung des BtmG gehörig auf die Finger gehauen hat, denken die Holländer für Amsterdam mittlerweile gar über eine Legalisierung von Ecstasy nach, nachdem nun auch die höheren Gremien begriffen haben, das in Schwarzmarkt-Ecstasy doch oft gehörig herumgepanscht wird. Problematisch wird es bloß sein, eine geographisch begrenzte Erlaubnis mit Duldung der Regierung in Den Haag zu erreichen, die ja kürzlich auch 2CB und getrocknete Pilze auf die BTM-Verbotsliste setzte. Mittlerweile behelfen sich die dortigen Smart-Shops jedoch mit dem Verkauf von frischen Pilzen, was ja kein Verbot darstellt. ...Die Welt ist verückt! |